Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen und für einen ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossen Fahrzeug oder Anhänger zu transportieren. Sollte der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat der Mieter dem Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit davon in Kenntnis zu setzen.
Reinigung
Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln. Es ist im sauberen und geordneten Zustand zurückzugeben. Ist vereinbart, dass die Reinigung des Mietgutes durch den Vermieter erfolgt, so ist der Mieter verpflichtet, die Güter in der Form bereitzuhalten, dass die Reinigung unmittelbar maschinell geschehen kann.
Haftung und Schadenersatz
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes haftet der Mieter.
Es wird der Wiederbeschaffungswert berechnet. Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sowie für Brand-, Sturm-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Vandalismusschäden.
Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten für den Aufund Abbau zu versichern.
Verfügbarkeit
Wenn ein Mangel oder ein Schaden bei Anlieferung festgestellt wird, hat der Mieter ein Recht auf gleichwertigen Ersatz.
Mitteilungspflicht des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen wenn:
- das Mietgut nicht vollständig gemäß Auftragserteilung ist;
- das Mietgut beschädigt worden ist;
- das Mietgut gestohlen worden ist oder sonst abhanden gekommen ist.


